AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Magdalena Ackerl
GLN: 9110031219447

I. GELTUNGSBEREICH

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Magdalena Ackerl (nachfolgend Auftragnehmerin) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt.

(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

II. PREISANGEBOTE

(1) Die im Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise werden jedenfalls als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten. Grundlage der Leistungen ist stets die im jeweiligen Angebot vermerkte Leistungsbeschreibung.

(2) Die Preise der Auftragnehmerin gelten ab Werk/Studio. Sie schließen Verpackung, Druck, Versandkosten sowie ggf. Bereitstellung in digitaler Form nicht ein.

(3) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung der Auftragnehmerin verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte dieser nicht binnen 3 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.

(4) Generell gelten Preisangebote als verbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten (z. B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Materialkosten, Lizenzen, externe Dienstleistungen wie Sprecher, Musik oder Stockmaterial, Kosten der Datenübertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, die Auftragnehmerin berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.

(5) Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. im Rahmen von Besteller- und Autorenkorrekturen oder Feedbackschleifen im Motion Design) einschließlich des dadurch verursachten Arbeits- oder Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet, soweit sie später als 2 Tage vorher gewünscht werden. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken oder Testversionen, die wegen geringfügiger Abweichungen von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

(6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen, Animationskonzepte und Testvideos werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren von Druckarbeiten oder besondere Exportformate bei digitalen Leistungen. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum der Auftragnehmerin und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

(7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird von der Auftragnehmerin keine Haftung übernommen. Übertragene Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit zu kontrollieren.

(8) Die Auftragnehmerin ist umsatzsteuerbefreit. Die Rechnungslegung erfolgt nach der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG mit dem Hinweis:
„Die Verrechnung der angeführten Leistungen erfolgt durch die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – umsatzsteuerbefreit.“

III. RECHNUNGSPREIS

Die Auftragnehmerin fakturiert ihre Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem sie vollständig liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Zahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

(2) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

V. ZAHLUNGSVERZUG

(1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht der Auftragnehmerin das Recht zu, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen, Lieferungen zurückzuhalten oder die Weiterarbeit einzustellen.

(2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % per anno bzw. 5 %-Punkten über dem EURIBOR zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Fall des Verzuges die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen.

VI. LIEFERZEIT

Liefertermine gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit des Auftraggebers (z. B. Bereitstellung mangelfreier Daten, Texte, Logos, Bilder, Musik, Feedback zu Entwürfen, Korrekturen) verlängern die Frist entsprechend.

Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Korrekturabzügen, Andrucken, Preview-Versionen oder Ausfallmustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

VII. LIEFERUNG

(1) Lieferungen erfolgen an die vom Auftraggeber bestimmte Lieferadresse oder in digitaler Form (z. B. per Downloadlink, Dateiübertragung) auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Transport- oder Datentransferversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

(2) Mehr- und Minderlieferungen im Druckbereich bis zu 2 % unter Zugrundelegung des Fortdruckes sind vertragsgemäß zu verrechnen.

VIII. KORREKTUREN UND FEHLER

(1) Fehler, deren Verschulden bei der Auftragnehmerin liegt, werden bis zur Freigabe kostenfrei berichtigt.

(2) Änderungen im Ausmaß von mehr als 10 % gegenüber der Druck- oder Entwurfsvorlage (z. B. Autorkorrekturen, zusätzliche Feedbackrunden im Motion Design) werden dem Auftraggeber verrechnet. Änderungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch die Auftragnehmerin Gültigkeit.

(3) Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des Duden maßgebend, soweit nichts anderes ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht wird.

IX. ANNAHMEVERZUG

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder bereitgestellte Ware bzw. Dateien unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Lieferung als übernommen.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Annahmeverzug die Waren oder Daten auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.

X. BEANSTANDUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware, Entwürfe oder digitalen Ergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung oder Freigabe auf den Auftraggeber über.

(2) Offensichtliche Mängel sind binnen 3 Werktagen, versteckte Mängel spätestens innerhalb von 2 Monaten schriftlich geltend zu machen.

(3) Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen 6 Monate.

(4) Bei digitalen Leistungen (z. B. Animationen, Videoexports) haftet die Auftragnehmerin nicht für Abweichungen in Farbe, Darstellung oder Ton, die durch unterschiedliche Ausgabegeräte, Software oder Plattformen entstehen.

(5) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(6) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, haftet die Auftragnehmerin nicht für dadurch verursachte Beeinträchtigungen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

(7) Farbabweichungen in allen Druck- und Bildschirmverfahren gelten innerhalb handelsüblicher Toleranzen nicht als Mangel.

XI. HAFTUNG

(1) Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.

(2) Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Einschränkungen durch Drittsoftware oder Plattformen wird nicht gehaftet.

XII. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN

(1) Der Auftraggeber haftet für überlassene Materialien (z. B. Druckpapier, Logos, Texte, Bilder, Musik, Fonts).

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Bei fehlendem Proof oder Andruck übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für Farb- oder Darstellungsabweichungen.

(4) Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

XIII. AUFTRAGSUNTERLAGEN

Die Auftragnehmerin haftet für die Verwahrung von Unterlagen (z. B. Manuskripte, Entwürfe, Druckformen, Datenträger) bis 22 Wochen nach Auftragserledigung. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

XIV. LAGERUNG UND ARCHIVIERUNG

Eine Verpflichtung zur Lagerung von Druckerzeugnissen, Arbeitsbehelfen, Zwischenerzeugnissen oder digitalen Produktionsdaten besteht nicht, außer es wird ausdrücklich vereinbart.

XV. PERIODISCHE ARBEITEN

Bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten kann der Auftrag nur mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

XVI. EIGENTUMSRECHT

Alle von der Auftragnehmerin eingesetzten Produktionsmittel (z. B. Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Projektdateien) bleiben Eigentum der Auftragnehmerin, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt wurden.

XVII. URHEBERRECHT

(1) Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Alle übrigen Rechte verbleiben bei der Auftragnehmerin.

(2) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeber zur Nutzung beigestellter Materialien berechtigt ist.

(3) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Alle Originale bleiben im Besitz der Auftragnehmerin.

XVIII. RECHTEÜBERTRAGUNG

Die Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen (Designs, Animationen, Grafiken, Druckwerke) werden dem Auftraggeber in dem Umfang eingeräumt, wie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten.

XIX. REFERENZNUTZUNG

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen uneingeschränkt für eigene Referenzzwecke zu verwenden, insbesondere im Portfolio, auf der Website, in Social Media sowie bei Wettbewerben und Präsentationen.

XX. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

XXI. RÜCKBEHALTUNGSRECHT

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angelieferte Vorlagen, Datenträger, Manuskripte und Rohmaterialien bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.

XXII. NAMENS- ODER MARKENAUFDRUCK

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihren Namen oder ihr Logo in geeigneter Weise (z. B. in Credits, Metadaten, Impressum auf Druckwerken) anzubringen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

XXIII. WIDERRUFSRECHT

(1) Für Verbraucher (B2C) gilt: Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Dieses entfällt, wenn die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist vollständig erbracht wurde.

(2) Für Unternehmer (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.

XXIV. ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.

(3) Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

XXV. STREITBEILEGUNG / ODR-PLATTFORM

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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